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2024


Liebe Reiseteilnehmer/innen,

Sie finden hier unsere gültigen Reise- und Zahlungsbedingungen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch und fragen Sie ggf. bei Unklarheiten noch einmal bei uns nach. Unsere Reise- und Zahlungsbedingungen sind kurz gehalten, um verständlich zu bleiben, setzen aber bestehende gesetzliche Vorschriften nicht außer Kraft.

1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns den Abschluß eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme erfolgt unter Zugrundelegung dieser allgem. Reisebedingungen durch Übersendung der Buchungsbestätigung, die die wesentlichen Leistungen enthält. Wir können hierbei auf die Angaben aus dem Prospekt verweisen. Weicht die schriftliche Bestätigung inhaltlich von der Anmeldung ab, so ist dieses ein neues Angebot gegenüber dem Kunden, an welches wir 10 Tage gebunden sind.

2. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung und eines Sicherungsschein i. S. von §651 k abs. 3 BGB ist auf den Preis eine Anzahlung von maximal 10% des Preises, aber nicht mehr als 255,65 € zu leisten. Die Restpreiszahlung darf nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines i.S. von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Die Fälligkeit der Restzahlung richtet sich nach der Vereinbarung. Bei kurzfristiger Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt wird die Zahlung sofort Zug um Zug gegen Übergabe der Reiseunterlagen fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Eingang bei uns. Flugunterlagen versenden wir gelegentlich separat von den übrigen Unterlagen nach Feststehen der exakten Flugdaten.

3. Umfang und Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich grundsätzlich aus unserer Programmbeschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung. Orts- und Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.

4. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Behördlich festgelegte Beförderungsbestimmungen und Tarife sind, soweit entsprechend geregelt, Gegenstand des Vertrages. Preisänderungen sind nach Abschluß des Reisevertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife und Ähnliches) in dem Umfange möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. Der Rücktritt muß nach Kenntniserlangung durch uns, vorzugsweise schriftlich, innerhalb von 10 Tagen (Posteingangsstempel entscheidet) gegenüber uns erklärt werden. Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife (IT-Reiseveranstaltungen), ist eine Anpassung der Preise möglich, sofern sonst der Mindestverkaufspreis unterschritten wird.

5. Umbuchungen sind nur gegen Gebühr möglich, sie bedürfen in jedem Fall unserer Zustimmung. Die Gebühr richtet sich nach dem konkreten Inhalt. Es bleibt uns auch überlassen, eine angemessene Entschädigung konkret zu berechnen. Wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen einer Teilnahme der Ersatzperson entgegenstehen, sind wir berechtigt, dem Wechsel in der Person des Reisenden zu widersprechen. In diesem Falle hat der Teilnehmer die von uns erhobenen Stornogebühren zu entrichten. Die gleiche Bearbeitungsgebühr wird erhoben, wenn nach bereits erfolgter Buchung vom Teilnehmer auf einen anderen Kurs umgebucht bzw. ein Kurs storniert wird.

Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluß Änderungen hinsichtlich des Termins, des Ziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), so werden grundsätzlich die für den Rücktritt geltenden Stornogebühren entsprechend berechnet, es sei denn, die bestehende Buchung wird im Umfang erweitert, ohne daß sich der Reisetermin ändert (z. B. höherer Reisepreis).

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt muß unter Angabe der Buchungsnummer, möglichst schriftlich, gegenüber uns erfolgen; maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Wir können die hierdurch entstehende Entschädigung konkret berechnen. Sie richtet sich nach dem Preis unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen.

Wir können jedoch auch für jede Reiseart pauschalierte Stornogebühren gem. §651i Abs.3 BGB je angemeldetem Teilnehmer berechnen:

  • bis 30 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
  • vom 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
  • ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
  • Nichterscheinen oder Nichtinformieren über Stornierungen 100%.

Werden aus einer Gruppenbuchung eine oder mehrere Personen storniert, so ist zu beachten, daß außer den Stornogebühren noch zusätzliche Mehrkosten für die verbleibenden Teilnehmer entstehen können durch Einzelzimmer-Zuschläge oder höhere Reisepreise infolge geringerer Belegung von Appartements, Schiffskabinen etc.. Wir behalten uns vor, einzelvertraglich eine andere Regelung der Rücktrittsgebühren zu vereinbaren. Es bleibt dem Reisenden jedoch in allen Fällen der Nachweis ersparter Aufwendungen von uns oder eines dieser entstandenen geringeren Schadens vorbehalten.

6. Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

  1. ohne Einhaltung einer Frist - wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wir haben Anspruch auf die Bezahlung der bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen.
  2. bis 2 Wochen vor Abreise - bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl, hingewiesen wird. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte die Reise trotz Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl nach Absprache mit den Reiseteilnehmern durchgeführt werden, so behalten wir uns vor, den Reisepreis zu erhöhen, soweit dies zur Abdeckung von höheren Reisekosten infolge geringerer Belegung von Unterkünften, blankortmitteln etc. erforderlich ist. Wir werden die Mehrkosten belegen.
  3. bis 4 Wochen vor Reiseantritt - wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht unsererseits besteht jedoch nur, wenn wir die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben und wenn wir die zu unserem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.


7. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:

  1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
  2. soweit wir für einen dem Reisenden entsstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistungen gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so berufen wir uns ebenfalls auf diese haftungsbeschränkenden gesetzlichen Vorschriften.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Führungen, Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung darauf hingewiesen wird. Für den Erfolg der Beförderungsleistung selbst treten wir nicht ein. Bei Gruppenreisen haften wir bzw. unser Reiseleiter nicht hinsichtlich der Aufsichtspflichten über die jeweilige Gruppe. Soweit erforderlich, hat die jeweilige Gruppe einen eigenen Gruppenleiter zu bestimmen, der die Gruppe beaufsichtigt und für sie verantwortlich ist.

8. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. -agentur zur Kenntnis zu geben. Vor einer Kündigung (§ 651e BGB) ist uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorhanden, so müssen uns Beanstandungen unverzüglich - möglichst schriftlich - mitgeteilt werden. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, so stehen ihm Ansprüche aus dem Reisevertrag nicht zu.

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend gemacht werden. Sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren gem. § 651g II BGB in 6 Monaten nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

9. Der Reisende ist für die Einhaltung der Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Ausgenommen sind Fälle, die durch eine schuldhafte Falschinformation unsererseits bedingt sind. Wir sind verpflichtet, Informationen über Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihr bekannt sind oder die von den zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden an den Reisenden weiterzuleiten.

10. Buchung eines halben Doppelzimmers: Falls der Kunde 1/2 Doppelzimmer bucht und wir keinen Zimmer Partner für ihn finden, ist der entsprechende Zuschlag für die Alleinbenutzung des Zimmers vom Kunden zu tragen. Wir verpflichten uns, den Kunden bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt darüber zu informieren, falls er eine Zuzahlung leisten muß. Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht, gebührenfrei, eingeräumt.

11. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, und für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Frankfurt.

12. Sämtliche Angaben in diesem Katalog entsprechen den zugänglichen Informationen vor Druck-legung. Änderungen der Leistungen, Abflugzeiten oder Preise gegenüber den Angaben sind bis zur Reisebestätigung jederzeit möglich.

Veranstalter:
Verein für Arbeitsorientierte Erwachsenenbildung e.V.
Rotlintstraße 92
D - 60389 Frankfurt/Main


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  Letzte Änderung: 12.03.24
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