Liebe Reiseteilnehmer/innen, Sie
finden hier unsere gültigen Reise- und Zahlungsbedingungen. Bitte lesen Sie diese
aufmerksam durch und fragen Sie ggf. bei Unklarheiten noch einmal bei uns nach. Unsere
Reise- und Zahlungsbedingungen sind kurz gehalten, um verständlich zu bleiben, setzen
aber bestehende gesetzliche Vorschriften nicht außer Kraft. 1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns den Abschluß eines Vertrages
verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung
mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der
Annahme durch uns zustande. Die Annahme erfolgt unter Zugrundelegung dieser allgem.
Reisebedingungen durch Übersendung der Buchungsbestätigung, die die wesentlichen
Leistungen enthält. Wir können hierbei auf die Angaben aus dem Prospekt verweisen.
Weicht die schriftliche Bestätigung inhaltlich von der Anmeldung ab, so ist dieses ein
neues Angebot gegenüber dem Kunden, an welches wir 10 Tage gebunden sind. 2. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung und eines Sicherungsschein
i. S. von §651 k abs. 3 BGB ist auf den Preis eine
Anzahlung von maximal 10% des Preises, aber nicht mehr als 255,65 € zu leisten. Die
Restpreiszahlung darf nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines i.S. von § 651 k
Abs. 3 BGB erfolgen. Die Fälligkeit der Restzahlung richtet sich nach der Vereinbarung.
Bei kurzfristiger Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt wird die Zahlung
sofort Zug um Zug gegen Übergabe der Reiseunterlagen fällig. Maßgeblich für die
Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Eingang bei uns. Flugunterlagen versenden wir
gelegentlich separat von den übrigen Unterlagen nach Feststehen der exakten Flugdaten. 3. Umfang und Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich grundsätzlich aus
unserer Programmbeschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung. Orts- und
Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung
für den Inhalt. 4. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Behördlich festgelegte Beförderungsbestimmungen und Tarife sind, soweit entsprechend
geregelt, Gegenstand des Vertrages. Preisänderungen sind nach Abschluß des
Reisevertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen
(Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife und Ähnliches) in
dem Umfange möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung
rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung beim Kunden und
dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird
der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt, davon in Kenntnis
gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über
5 % des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt
von der Reise berechtigt. Der Rücktritt muß nach Kenntniserlangung durch uns,
vorzugsweise schriftlich, innerhalb von 10 Tagen (Posteingangsstempel entscheidet)
gegenüber uns erklärt werden. Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife
(IT-Reiseveranstaltungen), ist eine Anpassung der Preise möglich, sofern sonst der
Mindestverkaufspreis unterschritten wird. 5. Umbuchungen sind nur gegen Gebühr möglich, sie bedürfen in jedem Fall
unserer Zustimmung. Die Gebühr richtet sich nach dem konkreten Inhalt. Es bleibt uns auch
überlassen, eine angemessene Entschädigung konkret zu berechnen. Wenn die Ersatzperson
den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen einer Teilnahme der Ersatzperson entgegenstehen, sind wir
berechtigt, dem Wechsel in der Person des Reisenden zu widersprechen. In diesem Falle hat
der Teilnehmer die von uns erhobenen Stornogebühren zu entrichten. Die gleiche
Bearbeitungsgebühr wird erhoben, wenn nach bereits erfolgter Buchung vom Teilnehmer auf
einen anderen Kurs umgebucht bzw. ein Kurs storniert wird. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluß Änderungen hinsichtlich des Termins, des Ziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), so werden grundsätzlich die für den Rücktritt geltenden Stornogebühren entsprechend berechnet, es sei denn, die bestehende Buchung wird im Umfang erweitert, ohne daß sich der Reisetermin ändert (z. B. höherer Reisepreis). Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt muß unter Angabe der Buchungsnummer, möglichst schriftlich, gegenüber uns erfolgen; maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Wir können die hierdurch entstehende Entschädigung konkret berechnen. Sie richtet sich nach dem Preis unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen. Wir können jedoch auch für jede Reiseart pauschalierte Stornogebühren gem. §651i Abs.3 BGB je angemeldetem Teilnehmer berechnen:
Werden aus einer Gruppenbuchung eine oder mehrere Personen storniert, so ist zu
beachten, daß außer den Stornogebühren noch zusätzliche Mehrkosten für die
verbleibenden Teilnehmer entstehen können durch Einzelzimmer-Zuschläge oder höhere
Reisepreise infolge geringerer Belegung von Appartements, Schiffskabinen etc.. Wir
behalten uns vor, einzelvertraglich eine andere Regelung der Rücktrittsgebühren zu
vereinbaren. Es bleibt dem Reisenden jedoch in allen Fällen der Nachweis ersparter
Aufwendungen von uns oder eines dieser entstandenen geringeren Schadens vorbehalten. 6. Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistungen gesetzliche
Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so berufen wir uns
ebenfalls auf diese haftungsbeschränkenden gesetzlichen Vorschriften. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Führungen, Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein
entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit
Fremdleistungen, sofern in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung darauf
hingewiesen wird. Für den Erfolg der Beförderungsleistung selbst treten wir nicht ein.
Bei Gruppenreisen haften wir bzw. unser Reiseleiter nicht hinsichtlich der
Aufsichtspflichten über die jeweilige Gruppe. Soweit erforderlich, hat die jeweilige
Gruppe einen eigenen Gruppenleiter zu bestimmen, der die Gruppe beaufsichtigt und für sie
verantwortlich ist. 8. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet,
alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl.
entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. -agentur zur Kenntnis zu
geben. Vor einer Kündigung (§ 651e BGB) ist uns eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung zu setzen. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorhanden, so müssen uns
Beanstandungen unverzüglich - möglichst schriftlich - mitgeteilt werden. Kommt der
Reisende diesen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, so stehen ihm Ansprüche aus dem
Reisevertrag nicht zu. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von
Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise bei uns geltend gemacht werden. Sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag
verjähren gem. § 651g II BGB in 6 Monaten nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende. 9. Der Reisende ist für die Einhaltung der Paß-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Ausgenommen sind Fälle, die durch
eine schuldhafte Falschinformation unsererseits bedingt sind. Wir sind verpflichtet,
Informationen über Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihr bekannt sind oder
die von den zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden an
den Reisenden weiterzuleiten. 10. Buchung eines halben Doppelzimmers: Falls der Kunde 1/2 Doppelzimmer bucht
und wir keinen Zimmer Partner für ihn finden, ist der entsprechende Zuschlag für die
Alleinbenutzung des Zimmers vom Kunden zu tragen. Wir verpflichten uns, den Kunden bis
spätestens 30 Tage vor Reiseantritt darüber zu informieren, falls er eine Zuzahlung
leisten muß. Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht, gebührenfrei, eingeräumt. 11. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, und für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
Frankfurt. 12. Sämtliche Angaben in diesem Katalog entsprechen den zugänglichen
Informationen vor Druck-legung. Änderungen der Leistungen, Abflugzeiten oder Preise
gegenüber den Angaben sind bis zur Reisebestätigung jederzeit möglich. Veranstalter: |
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Letzte Änderung: 30.09.24
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